Ausgezeichnete Qualität & Sicherheit
NISV
Seit dem 01.01.2023 ist NISV ein MUSS , wenn Ihre Haut (Körper) mit
Ultraschall, Radiofrequenz, Lesern u.s.w. behandelt werden!
Ich verfüge über diese notwendigen Fachkundenachweise gemäß aktueller NISV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht ionisierenden Strahlung bei der Anwendung am Menschen)
Diese Fachkundenachweise, habe ich unter ärztlicher Begleitung erworben.
Sie bieten Ihnen ein Plus an Sicherheit!